EurocampSkip navigation
 

Die Reisebedingungen 
 
Home > Wichtige Informationen > Die Reisebedingungen


 I. EIGENE LEISTUNGEN 

1.  Leistungsangebot und Leistungsinhalt
2.  Anmeldung und Abschluß des Vertrages
3.  Buchungs- und Reservierungsunterlagen
4.  Preise und Zahlungsbedingungen
5.  Rücktritt des Reisenden/Umbuchung

6.  Hausordnung des Campingplatzes, Kündigungsrecht von Easycamp

7.  Leistungsänderungen

8.  Gewährleistung

9.  Haftung

10. Verjährung

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- sowie Gesundheitsvorschriften


II. SONSTIGE LEISTUNGEN

12. Reiserücktrittkostenversicherung/Familienschutzbrief
13. Vermittelte Leistungen

14. Allgemeines




I. EIGENE LEISTUNGEN

1. LEISTUNGSANGEBOT UND LEISTUNGSINHALT
Wir, die Easycamp GmbH, Hamburg, (im Folgenden:„Easycamp"), bieten Ihnen als Vertragspartner und Reisenden (im Folgenden: „Reisender"), eine Unterkunft in Form von Caravans, Bungalows und Zelten auf Campingplätzen in verschiedenen Ländern Europas. Der Leistungsinhalt ergibt sich aus den gültigen Katalogen, bestehend aus der Leistungsbeschreibung sowie der gültigen Preisliste. Die Leistungsbeschreibung trägt den Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes Rechnung.

An- und Abreise sind eigene Angelegenheiten des Reisenden, sofern Easycamp nicht die An- und Abreise mit der Unterkunft als Pauschalreise anbietet.

Easycamp nimmt generell nur Buchungen für mindestens sieben aufeinander folgende Übernachtungen an. Ausnahmen von dieser Regel können für Buchungen in der Vor- und Nachsaison telefonisch angefragt werden. Außerdem nimmt Easycamp grundsätzlich Buchungen von Gruppen (über 4 Erw.) und Sportvereinen nicht an.


2. ANMELDUNG UND ABSCHLUSS DES VERTRAGES
Mit der Buchungsanmeldung bittet der Reisende Easycamp um Abgabe eines Angebots. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch vorgenommen werden. Easycamp schickt dem Reisenden dann umgehend eine Reservierungsbestätigung/Rechnung zu, die als verbindliches Angebot zu verstehen ist. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reisenden zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form und kann auch stillschweigend dadurch erfolgen, dass der Reisende die in der Reservierungsbestätigung vorgesehene Anzahlung leistet.

Der Reisende ist Vertragspartner für Buchungen durch ihn, die dritte Personen betreffen, sofern er nicht im Namen und in Vollmacht Dritter auftritt.


3. BUCHUNGS- UND RESERVIERUNGSUNTERLAGEN

Mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung erhält der Reisende Angaben über
a) Buchungsnummer
b) Datum des Eingangs der Buchung bei Easycamp
c) Reiseziel/Campingplatz
d) An- und Abreisetag sowie Aufenthaltsdauer je Campingplatz
e) Preis für gebuchte Unterkunft
f) vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden
g) vom Reisenden angemeldete Personenzahl je Caravan
h) einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB


4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sämtliche im Katalog von Easycamp genannten Preise gelten für die ausgewiesene Gültigkeitsdauer des Katalogprogramms sowie seiner gültigen Preisliste.

Mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung erhält der Reisende den Sicherungsschein und die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu zahlen (maximal 250,- €). Wird die Anzahlung nach Abschluss des Reisevertrages nicht fristgemäß bezahlt, ist Easycamp berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit den Stornierungskosten, wie sie in Nr. 5 der Bedingungen beschrieben sind, zu belasten. Die Restzahlung ist in jedem Fall 35 Tage vor Ankunft am gebuchten Campingplatz und vor Übernahme der Unterkunft zahlbar und fällig. Bucht der Reisende die Reise später als 35 Tage vor Reisebeginn, so ist der gesamte Reisepreis nach der Buchung fällig, Der Buchende kann die Unterkunft nur gegen Nachweis der vollen Bezahlung beziehen. Aus organisatorischen Gründen im Interesse des Reisenden müssen Restzahlungen spätestens am 35. Tag vor Reiseantritt bei Easycamp eingegangen sein. Bitte bedenken Sie, dass Überweisungen bis zu 10 Tage dauern können. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach Wahl unverzüglich nach Eingang der Restzahlung zugesandt oder gegen Zahlung im Büro von Easycamp in Hamburg ausgehändigt.


5. RÜCKTRITT DES REISENDEN/UMBUCHUNG

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Entscheidend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Easycamp.
Bei Rücktritt kann Easycamp eine pauschale Entschädigung in folgender Höhe verlangen:
a) bis zum 43.Tag vor der Ankunft 10% des Reisepreises
b) ab dem 42. Tag vor der Ankunft 50% des Reisepreises
c) ab dem 28. Tag vor der Ankunft 75% des Reisepreises
d) ab dem 3. Tag vor der Ankunft 90% des Reisepreises

Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass in dem Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von Easycamp in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Andererseits ist Easycamp auch seinerseits berechtigt, an Stelle der vorgenannten Vomhundertsätze, eine nach §651i Absatz 2 Satz 2 und 3 berechnete höhere Entschädigung zu verlangen.

Umbuchungen einer gebuchten Reise sind nicht möglich. Dem Reisenden steht es allerdings frei, vom Reisevertrag nach den vorstehenden Regelungen jederzeit zurückzutreten. Sollte sich für den Reisenden die Notwendigkeit einer Änderung oder Umbuchung ergeben, ist Easycamp bei Verfügbarkeit freier Kapazitäten gern bereit über individuell abweichende Vereinbarungen zu sprechen. Für Einzelheiten sollte sich der Reisende direkt an Easycamp wenden.


6. HAUSORDNUNG DES CAMPINGPLATZES, KÜNDIGUNGSRECHT VON EASYCAMP

Campingplatznutzer sind gehalten, die ausgehängten und allen zugängliche Hausordnung des Campingplatzes zu beachten.
Easycamp kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung die Ferienreise nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages, insbesondere auch im Interesse der anderen Mitbenutzer der Campinganlage, gerechtfertigt ist. Dieses Kündigungsrecht besteht nach einer entsprechenden Abmahnung auch dann, wenn die Störung von einer mitreisenden Person ausgeht, für die der Reisende den Vertrag im eigenen Namen geschlossen hat.
Bei einer fristlosen Kündigung behält Easycamp den Anspruch auf den Reisepreis, wird zu Gunsten des Reisenden aber ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die Easycamp aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


7. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Easycamp behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären. Außerdem kann Easycamp nach Vertragsabschluß Änderungen einzelner Reiseleistungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vornehmen, die notwendig werden und die von Easycamp nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Solche Änderungen führen nicht zu Gewährleistungerechten des Reisenden, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den wesentlichen Leistungsinhalt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Easycamp hat insbesondere das Recht, eine gleichwertige Ersatzleistung auf einem Campingplatz zu stellen. Easycamp wird den Reisenden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

Sollte Easycamp wesentliche Reiseleistungen der Gestalt ändern, die der Reisende nicht zu akzeptieren bereit ist und sich hieraus ein Reisemangel ergeben sollte, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und die Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. hierzu auch Ziffer 8 und 9 dieser AGB).


8. GEWÄHRLEISTUNG

Für eventuelle Gewährleistungsansprüche des Reisenden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dabei hat der Reisende folgendes zu beachten:

Der Reisende hat auftretenden Mängel unverzüglich dem in den Reiseunterlagen genannten Verantwortlichen vor Ort oder der Easycamp Zentrale in Hamburg unter der Telefonnummer: +49 1805 18 28 18 anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Easycamp innerhalb einer vom Reisenden bestimmten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§651e BGB) den Vertrag kündigen. Die Festlegung einer Frist ist nicht notwendig, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Easycamp verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Eventuelle Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Easycamp GmbH, Heimhuder Straße 72, 20148 Hamburg anzuzeigen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.


9. HAFTUNG

Easycamp haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Easycamp - Mitarbeitern verursacht wurde oder soweit Easycamp für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen Easycamp gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Easycamp bei Sachschäden bis 4.000,00 €; Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.


10. VERJÄHRUNG

Ansprüche des Reisenden nach den §§651c bis 651f. BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Für die Berechnung von Verjährungsbeginn, Hemmung und Neubeginn gelten die gesetzlichen Regelungen.


11. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- SOWIE GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

Für Deutsche ist für die im Prospekt angebotenen Länder ein für die gesamte Reisezeit gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Für Kroatien muss dieser noch mindestens drei Monate gültig sein. Kinder brauchen einen gültigen Kinderausweis oder einen Kindereintrag im Reisepass der Eltern. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller zur Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Easycamp bedingt sind.


II. SONSTIGE LEISTUNGEN

12. REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG/FAMILIENSCHUTZBRIEF

Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Reiserücktrittskostenversicherung mit der Buchung abzuschließen. Sie können auch einen Familienschutzbrief abschließen, der neben einer Reiserücktrittskostenversicherung auch Versicherungsschutz bei Autopannen, Verlust, Krankheit oder Notfällen bietet (siehe dazu die Beschreibung im Katalog).Wir schließen die Reiserücktrittskostenversicherung oder den Familienschutzbrief gern für Sie bei: Alte Leipziger Versicherungs AG 61440 Oberursel.
Die allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV) erhalten Sie zusammen mit der Reservierungsbestätigung/ Rechnung.
In den Reisepreisen ist die Reiserücktrittskostenversicherung bzw. der Familienschutzbrief nicht enthalten. Die Prämie beträgt 4 % des Reisepreises für die Reiserücktrittsversicherung bzw. 7 % des Reisepreises für den Familienschutzbrief und wird zusammen mit der Anzahlung fällig. Wie gesetzlich vorgeschrieben, kommt der Versicherungsvertrag und damit der Versicherungsschutz erst mit Eingang der Zahlung der Erstprämie bei Easycamp zustande. Diese Prämie werden wir für Sie nach Erhalt an das Versicherungsunternehmen entrichten. Im Versicherungsfall sind Sie verpflichtet, unverzüglich die Versicherung zu benachrichtigen. Die Ersatzansprüche sind von Ihnen direkt bei der Versicherung geltend zu machen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Prämie für die Reiserücktrittskostenversicherung bzw. den Familienschutzbrief bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen unberührt bleibt und auch bei Rücktritt und/oder Kündigung nicht erstattet werden kann.Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Reiserücktrittskostenversicherung mit der Buchung abzuschließen. Sie können auch einen Familienschutzbrief abschließen, der neben einer Reiserücktrittskostenversicherung auch Versicherungsschutz bei Autopannen, Verlust, Krankheit oder Notfällen bietet (siehe dazu die Beschreibung im Katalog).Wir schließen die Reiserücktrittskostenversicherung oder den Familienschutzbrief gern für Sie bei: Alte Leipziger Versicherungs AG 61440 Oberursel. Die allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV) erhalten Sie zusammen mit der Reservierungsbestätigung/ Rechnung. In den Reisepreisen ist die Reiserücktrittskostenversicherung bzw. der Familienschutzbrief nicht enthalten. Die Prämie beträgt 4 % des Reisepreises für die Reiserücktrittsversicherung bzw. 7 % des Reisepreises für den Familienschutzbrief und wird zusammen mit der Anzahlung fällig. Wie gesetzlich vorgeschrieben, kommt der Versicherungsvertrag und damit der Versicherungsschutz erst mit Eingang der Zahlung der Erstprämie bei Easycamp zustande. Diese Prämie werden wir für Sie nach Erhalt an das Versicherungsunternehmen entrichten. Im Versicherungsfall sind Sie verpflichtet, unverzüglich die Versicherung zu benachrichtigen. Die Ersatzansprüche sind von Ihnen direkt bei der Versicherung geltend zu machen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Prämie für die Reiserücktrittskostenversicherung bzw. den Familienschutzbrief bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen unberührt bleibt und auch bei Rücktritt und/oder Kündigung nicht erstattet werden kann.


13. VERMITTELTE LEISTUNGEN

Easycamp bietet dem Reisenden außerdem an, Bahnfahrten, Flüge, Fähren, Mietwagen oder Unterkünfte in Hotels und dergleichen zu vermitteln. Easycamp wird in der Reisebeschreibung, der Reisebestätigung und den Reiseunterlagen deutlich darauf hinweisen, falls Easycamp solche Leistungen nicht als Reiseveranstalter, sondern als Vermittler anbietet. Für über Easycamp gebuchte Bahnfahrten, Flüge, Fähren, Mietwagen gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners, für Hotels die Mietbedingungen des jeweiligen Hotels. Die Bestätigung für die von Easycamp vermittelten Fremdleistungen erhält der Reisende grundsätzlich mit der Reisebestätigung. Easycamp behält sich allerdings vor, Reservierungen für Fremdleistungen getrennt zu bestätigen.

Die von Easycamp vermittelten Leistungen werden separat auf der Rechnung ausgewiesen. Es gelten die unter Ziffer I.4. genannten Zahlungsbedingungen.

Für die nicht vertragsgerechte Erbringung der vermittelten Leistungen haftet nur der jeweilige Leistungserbringer.


14. ALLGEMEINES

Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.